Bereinigte Einnahmen und Ausgaben sowie Finanzierungssaldo der Gemeinden und Gemeindeverbände

Definition: Die Gemeinden (Kommunen) haben in der Bundesrepublik Deutschland eine weitgehend selbstständige Stellung. Im Grundgesetz (Art. 28) ist die kommunale Selbstverwaltung garantiert. Demnach umfasst die Gewährleistung der Selbstverwaltung auch die finanzielle Eigenverantwortung.

Den Gemeinden obliegt allgemein die unmittelbare Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Beispielsweise unterhalten die Kommunen Schulen, Kindertagesstätten und Einrichtungen der Altenhilfe. Zudem werden viele soziale Leistungen von den Kommunen bereitgestellt. (Diese Aufgabe wird bei einigen Leistungen aber auch zentral von Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten durchgeführt aufgrund gesetzlicher Vorgabe).

Diese Aufgaben werden durch die Einzahlungen der Kommunen finanziert. Reichen diese nicht aus, wird das Defizit durch eine Kreditaufnahme ausgeglichen. Die Gegenüberstellung der bereinigten Einzahlungen und Auszahlungen, d. h. ohne besondere Finanzierungsvorgänge wie Schuldenaufnahmen und Tilgungen, macht ein mögliches Ungleichgewicht zwischen den beiden Posten deutlich.

Besondere Finanzierungsvorgänge sind auf der Seite der Einzahlungen die Schuldenaufnahme am Kreditmarkt. Auf der Auszahlungsseite gehören hierzu die Tilgung von Schulden sowie Zahlungen von gleicher Ebene.

Eine wichtige Kennzahl zur Darstellung der Finanzsituation der Kommunen ist der Finanzierungssaldo der Kernhaushalte. Er kennzeichnet die Differenz zwischen den gesamten Einzahlungen und Auszahlungen abzüglich besonderer Finanzierungsvorgänge.

Sind die Einzahlungen größer als die Auszahlungen, ergibt sich ein Finanzierungsüberschuss, im umgekehrten Fall ein Finanzierungsdefizit.

Seit 2009 sind alle Gemeinden/Gemeindeverbände verpflichtet, doppisch (nach dem NKF - Neues Kommunales Finanzmanagement) zu buchen.

Hinweis: Weitere Informationen zu den Kommunalfinanzberichten finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Datenquelle: 2000 – 2017: Ergebnisse der Finanzrechnungsstatistik, ab 2018: Ergebnisse der Vierteljährlichen Kassenstatistik

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Відповідальна особа Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
Останнє оновлення серпня 29, 2025, 12:42 (+0200)
Створено серпня 29, 2025, 12:42 (+0200)
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Modified 2025-08-29T10:40:26.000Z
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